§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Amzehnhoff, Steiner & Wenz GbR, handelnd unter der Bezeichnung SL Performance Munich (nachfolgend „SL Performance Munich“), und ihren Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SL Performance Munich hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Haftung für Folgeschäden, Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
§ 2.1 Hinweise zur Fahrzeugbeanspruchung
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass die von SL Performance Munich angebotenen Leistungen, Produkte und Tuningmaßnahmen, insbesondere software- oder hardwareseitige Änderungen am Motor und Steuergerät, zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs führen können.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass infolge der Leistungssteigerung eine erhöhte Beanspruchung des Motors sowie weiterer Fahrzeugteile erfolgt, was physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß führen kann. Überbeanspruchung, dauerhaft gesteigerte Leistungsabrufe und eine erhöhte Endgeschwindigkeit können die Lebensdauer des Motors und seiner Komponenten beeinflussen.
SL Performance Munich haftet für Schäden am Motor oder sonstigen Fahrzeugteilen ausschließlich, wenn diese auf von SL Performance Munich verbaute, mangelhafte oder fehlerhaft funktionierende Teile zurückzuführen sind. Bei Einbau eines Steuerchips wird ausschließlich für Schäden gehaftet, die nachweislich durch einen defekten Chip verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden infolge allgemeiner, leistungsbedingter Mehrbeanspruchung ist ausgeschlossen.
§ 2.2 Auswirkungen auf die Hersteller-Gewährleistung
SL Performance Munich weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau von Tuningprodukten die Herstellergarantie bzw. die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers oder -verkäufers entfallen kann. Der Kunde erkennt dies an.
§ 2.3 TÜV-Abnahme und Eintragungspflicht
Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung gelten als nicht getroffen. Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sofern keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug ggf. beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorzuführen.
Die Verantwortung für den legalen Zustand der umgebauten Fahrzeuge oder Fahrzeugteile liegt beim Käufer. Ansprüche gegen SL Performance Munich wegen einer Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn, SL Performance Munich hat die TÜV-Zulassung ausdrücklich schriftlich zugesichert.
§ 2.4 Versicherungspflicht bei Leistungssteigerung
Eine Leistungssteigerung eines Kraftfahrzeugs kann zu einer Neutypisierung hinsichtlich Haftpflicht- und Kaskoversicherung führen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Versicherung über die Änderungen zu informieren und selbstständig für den erforderlichen Versicherungsschutz Sorge zu tragen. SL Performance Munich wird insoweit von jeglicher Haftung freigestellt.
§ 2.5 Informationspflicht bei Weiterveräußerung
Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Weiterveräußerung oder dem Einbau von Produkten in Kundenfahrzeuge auf alle oben genannten rechtlichen und technischen Hinweise sowie Risiken ausdrücklich hinzuweisen.
§ 3 Schlussbestimmungen
§ 3.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 3.2 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SL Performance Munich und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 3.3 Zulassung und Softwaremodifikationen
Softwaretechnische Änderungen wie z. B. Leistungssteigerungen, Deaktivierung von AdBlue, AGR oder DPF sind nicht innerhalb der EU zugelassen, es sei denn, sie werden durch eine offizielle Abnahme (z. B. TÜV) genehmigt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
§ 3.4 Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen, Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SL Performance Munich.