Die elektronische Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung deines Fahrzeugs softwareseitig aufheben.
Viele Hersteller begrenzen die Höchstgeschwindigkeit ihrer Fahrzeuge elektronisch, unabhängig von der technisch möglichen Endgeschwindigkeit, zum Beispiel auf 180, 210 oder 250 km/h.
Mit der V-Max-Aufhebung passen wir die Geschwindigkeitsbegrenzung im Motor- bzw. Getriebesteuergerät an, sodass dein Fahrzeug seine technisch mögliche Endgeschwindigkeit auch tatsächlich ausfahren kann.
Für Fahrzeuge mit künstlicher Geschwindigkeitsbegrenzung unterhalb ihrer technisch möglichen Endgeschwindigkeit, deren Halter die volle Leistungsfähigkeit ausschöpfen möchten.
Mit höherer Endgeschwindigkeit steigen die Anforderungen an Reifen (Geschwindigkeitsindex), Bremsen und Fahrwerk, das prüfen wir gemeinsam mit dir.
Diese Änderung ist eintragungspflichtig (TÜV). Fahre verantwortungsvoll und stets den Verkehrsbedingungen entsprechend.
Ja, eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit muss beim TÜV eingetragen werden. Wir sagen dir, was dafür bei deinem Fahrzeug nötig ist.
Möglicherweise, je nachdem, ob dein aktueller Reifen-Geschwindigkeitsindex für die neue Endgeschwindigkeit ausreicht. Das prüfen wir gemeinsam.
Das hängt von der technisch möglichen Endgeschwindigkeit deines Fahrzeugs ab, wir klären das individuell im Erstgespräch.
Dein individuelles Angebot bekommst du kostenfrei und unverbindlich im telefonischen Erstgespräch. Du weißt schon genau, was du willst? Dann buch dir direkt deinen Termin vor Ort.